Krankengymnastik

Mit der Verordnung „Krankengymnastik (KG)“ können Krankheiten und Beschwerden aus allen medizinischen Bereichen behandelt werden.

Die Krankengymnastik umfasst nicht nur, wie der Name vermuten lässt, aktive Behandlungsformen, sondern integriert ebenso passive Maßnahmen, wie Massage- und Weichteiltechniken. Der Therapeut wählt die Behandlungsform entsprechend den Problemen des Patienten aus, um dessen Bewegungs- und Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.