Zum Termin benötigen Sie gemütliche Kleidung und ein Handtuch als Auflage für die Behandlungsbank.
Eine Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte ist 28 Tage gültig.
Ja bei uns ist das möglich! Einige unserer Therapeuten sind Heilpraktiker für Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker). Dadurch ist es uns erlaubt ohne Erstkontakt beim Arzt physiotherapeutische Leistungen anzubieten. Die Kosten f ür die Behandlung beim sektoralenHeilpraktiker werden allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie m üssen entweder selbst bezahlt werden, oder über eine Zusatzversicherung f ür Heilpraktikerleistungen abgedeckt sein.
Wir sind eine Praxis, die im Bestellsystem arbeitet. Wir reservieren für Sie einen Termin und nehmen uns Zeit für Sie! Sagen Sie Ihren Termin bitte frühzeitig, 24h vorher ab, damit andere Patienten die Chance erhalten behandelt zu werden. Wird der Termin nicht abgesagt (egal aus welchen Gründen), fällt eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten an!
Der Gesetzgeber gibt gemäß SGB V § 32 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte zu jedem Rezept einen Eigenanteil leisten müssen. Dieser setzt sich aus einer Grundgebühr pro Rezept von 10 € und 10% des Rezeptwertes zusammen.
Beispiel: Ihr Rezept mit 6 Behandlungen hat einen Abrechnungswert von 140 €, 10 € Grundgebühr + 14 € (10% des Rezeptwerts) = 24 € Selbstbeteiligung
Sehr geehrte Privatpatient/innen,
In letzter Zeit hat sich im Bereich der medizinischen Berufe, der Pflege, der Ergo- und Logopädie, sowie bei uns in der Physiotherapie berufspolitisch einiges getan. Wie Sie aus der Presse erfahren haben, leidet unsere Branche seit Jahren unter starkem Personalmangel und fehlendem Nachwuchs. Dies ist hauptsächlich der schlechten Vergütung und den hohen Ausbildungskosten anzulasten. Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten auf Termine sind die Folge. Durch die Corona Krise wurde dieses Problem jetzt stärker in den Fokus gerückt und endlich gehandelt. Die Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurden deutlich angehoben und Ausbildungskostenabgeschafft. Folge ist daher, dass die Preise für Privat- und Beihilfe Versicherte analog steigen.
Wir wollen das zum Anlass nehmen, Sie noch einmal über die Preisgestaltung und Rezeptabrechnung aufzuklären.
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich (GoÄ) gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an der GebüTh.
Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach.
Wir berechnen aktuell maximal den 1,4-fachen Satz!!!
Beihilfe
Viele beihilfeberechtigte Patienten glauben, dass die Beihilfe eine 100%ige Kostendeckung darstellt. Dies ist leider nicht der Fall. „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie haben als Beamte eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten, dass Sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden (hier gibt es Gerichtsurteile) Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen haben. Diese entsprechen den Eigenanteilen der GKV Patienten! Ihr privatversicherter Rezeptanteil muss in voller Höhe von Ihrem Versicherer getragen werden. Sie werden meist nur in Höhe der Beihilfesätze erstattet! Gehen sie deshalb bei der Abrechnung genauso vor wie unten empfohlen!
Zusammenfassung und Vorgehensweise beim Einreichen der Rezepte:
Honorarvereinbarung
Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere, von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung, mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.
Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.
Beihilfefähige Höchstsätze
Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
Ortsübliche, angemessene Preise
Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeutenprinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen.
Medizinisch notwendige Leistungen
Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen(dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IVZR 278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.
Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist(maximal 1,4 facher Satz!!!), selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von topqualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.
Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?
Als Kunde der Firma Buchner, die seit vielen Jahren im Bereich der Praxisorganisation tätig ist, können wir Ihnen eine kostenlose juristische Prüfung Ihrer abgesetzten Rechnungen ermöglichen! Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei uns in der Praxis!
Vielen Dank - Ihre Praxis PROPHYS